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Genehmigungen
Sanierungsfachbetrieb
Fachbetrieb gemäß:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Zulassung für Arbeiten zum Abbruch bzw. zur Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten in/an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen besitzen wir eine Zulassung gemäß § 8 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4.
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128
Sachkundige Personen:
- Sachkundige für Arbeiten in Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Abs. 4 WHG
- Sachkundige für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 bzw. TRGS 524
- Sachkundige für Asbestarbeiten nach Nr. 2.7 der TRGS 519
Entsorgungsfachbetrieb
Fachbetrieb gemäß:
- Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, zertifiziert für das Einsammeln und Befördern aller Abfallarten
- Behördliche Bestätigung der Anzeige für Tätigkeiten nach § 53 KrWG durch SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin GmbH
- Güterkraftverkehrszulassung nach § 5 GüKG für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
Sachkundige Personen:
- Verantwortliche Personen für Entsorgungsfachbetriebe nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV
- Fachkundige Person zur Führung des Unternehmens nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Sachkundige für Arbeiten nach TRGS 520 (Schadstoffsammlung)
- Sachkundige für Gefahrguttransporte nach § 5 GGVS
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Zertifikate
Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
Jährliche Überprüfung der festgelegten Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers, der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals durch die GfBU-Zert.
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Anzeige für Tätigkeiten nach
§ 53 KrWG
Überwachungsbehörde für Tätigkeiten nach § 53 KrWG:
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/ Berlin GmbH
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Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz
Mindestens zweijährige Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit sowie an den Betriebsinhaber und die beschäftigten Personen durch den TÜV Rheinland / Berlin-Brandenburg.
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Fachbetrieb für Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
Zulassung für Arbeiten zum Abbruch bzw. zur Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten in/an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen besitzen wir eine Zulassung gemäß § 8 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4.
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Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
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