Mit unseren Sachkundigen für Asbestarbeiten nach Nr. 2.7 der TRGS 519 übernehmen wir die Demontage und die Entsorgung von zementgebundenem Asbest.
Für Arbeiten zum Abbruch bzw. zur Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten in/an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen besitzen wir eine Zulassung gemäß § 8 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4.
Als ordentliches Mitglied des Ostdeutschen Asbestgütegemeinschaft und Altlastenentsorgung e.V. (OSTAG) vermittelt TARAT Umweltdienste GmbH die Sanierung asbestfaserbelasteter Materialien und Gebäude an zugelassene Fachfirmen.