TARAT Umweltdienste GmbH

Altlastensanierung & Sonderabfallentsorgung
Kontakt & Impressum     Datenschutzerklärung     AGB
 
Sie sind hier: Startseite / Dekontaminierung / Tankreinigung Trennlinie

Tankreinigung: Betreiberpflichten

Gesetzgebung

  1. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – VAwS)
  2. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Überprüfung durch Sachverständige

Der Betreiber einer Tankanlage hat nach Maßgabe des § 19i WHG und § 18 VawS durch Sachverständige überprüfen zu lassen:

  1. Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern.
  2. Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern mit einem Gesamtrauminhalt über 10.000 Liter sowie unterirdische Rohrleitungen, auch wenn sie nicht Teile einer prüfpflichtigen Anlage sind.

Fachbetrieb und Sachkundenachweis

Der Betreiber ist verpflichtet, mit der Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung der Anlagen oder Anlageteile nur solche Fachbetriebe zu beauftragen, die über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile für eine gefahrlose Durchführung der Arbeiten und über das erforderliche Fachpersonal (Sachkundenachweis) verfügen. Dies gilt als erfüllt, wenn ein entsprechender Fachbetrieb nach § 19 I WHG beauftragt wird.

Außerbetriebsetzung von Anlagen

Tanks, die vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, sind von allen Betriebsrohrleitungen zu trennen, einschließlich der Rohrleitungen vollständig zu entleeren und zu reinigen. Es ist sicher zu stellen, dass nach der Reinigung keine explosionsfähige Atmosphäre mehr vorhanden ist und auch nicht mehr entstehen kann. Auch eine Verunreinigung der Gewässer und des Grundwassers muss ausgeschlossen werden können. Tanks und Rohrleitungen sind gegen Benutzung zu sichern. Leckanzeigegeräte sollten in Betrieb bleiben. Kathodische Korrosionsschutzanlagen müssen in Betrieb bleiben.

Stilllegung von Anlagen

Bleibt ein Tank nach seiner endgültigen Außerbetriebnahme im Erdreich liegen, so sind zusätzlich zu oben genannten Maßnahmen verbleibende unterirdische Tanks und die Schächte mit einem festen Füllstoff, z.B. Sand oder Schaumbeton, zu verfüllen. Leckanzeigeflüssigkeiten sind weitgehend zu entfernen. Die Ausrüstungsteile sind zu demontieren. Betriebsrohrleitungen sind abzutrennen und zu verschließen.


nach oben nach oben


ge-webdesign.de
Trennstrich
test html